Geographischer Ort Kloster Herrenchiemsee
Kloster Herrenchiemsee
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Urkunde Berchte min wirtin; Heinrich · Ceiſſe · ein b ~ger von Baſel - 1284 Januar 5.(CAO, 1309-01-05) Berchte min wirtin; Heinrich · Ceiſſe · ein b ~ger von BaſelDer Basler Bürger Heinrich Ceisse und seine Ehefrau Berchte beurkunden, daß sie dem Werner des Brotmeisters ihre Hofstatt zu Klein-Basel, auf der die obere Säge und der Schleifstein sowie ein Haus stehen, mit Wasser und allem Zubehör zu rechtem Erbe verliehen haben gegen einen Jahreszins von 6 Pfund Pfennigen, auf die vier Frohnfasten zur Zahlung verteilt. Werner soll auf der Hofstatt eine Mühle mit zwei Mahlgängen und einem Mühlbeutel bauen, auch sonstige Wertanlagen, wenn sie im Vermögen Werners begründet sind, sollen zugelassen sein. Vorbehalten haben sich die Verleiher einen Weg, der von der ausgeliehenen Hofstatt in der Weite von 9 Schuh zur niederen Hofstatt [die im Besitz der Verleiher ist] führen soll. Der Weg soll beiden Parteien gemeinsam sein und keine von ihnen soll ihn rᷝfurbaſ verbuͦwen als er jetzt rᷝverbuͦwen ist. Werner des Brotmeisters hat kein Recht, den Weg zur niederen Hofstatt weiter zu benutzen, als er [gemeinsam] zur niederen und der ihm verliehenen Hofstatt führt. Ändert sich die Hand, so soll ein Ehrschatz von 5 Schillingen entrichtet werden. --Urkunde 1284 Januar 28.(CAO, 1309-01-28)Es wird kund getan, daß der Schaffner des Klosters Olsberg, Bruder Kun, dem Johanns Guntram und dessen Ehefrau Agnes sowie seinen Erben zwei ihrer Lage nach bezeichnete Jucharte Acker geliehen hat gegen einen Jahreszins von 14 Schillingen, der in zwei Hälften am 30. XI. und 24. VI. zu entrichten ist. Nach dem Tod von Johanns und Agnes ist bei Inhaberwechsel ein Ehrschatz von 3½ Schilling zu entrichten. --Urkunde vͦlrich der kamerær von wellenburch; Arnolt min prvͦder - 1284 Januar 19.(CAO, 1309-01-19) vͦlrich der kamerær von wellenburch; Arnolt min prvͦderUlrich der Kammerer von Wellenburg und sein Bruder Arnold beurkunden, daß sie den Söhnen der Schwester Mehthild, der Gebenhoferin, Marquart und Berhtold, auf deren Ersuchen einen näher bezeichneten Zehnten im Wert von zwanzig Pfund Augsburger Pfennigen verliehen haben, in der Absicht, daß sich die Mutter, falls ihre Söhne mißrieten oder wirtschaftliches Unglück hätten, in pfandsweise an den Zehnten halten könne. --Urkunde Gregorio · von Silennvn - 1284 Januar 25.(CAO, 1309-01-25) Gregorio · von SilennvnGregor von Silenen beurkundet unter Rekapitulation des Inhaltes von Nr. 572, daß er seine der Äbtissin Elisabeth von Zürich und ihrem Stift übergebenen und von diesen als Lehen zurückempfangenen Güter aus Not und Verschuldung an Äbtissin und Stift für 34 Pfund Urischer Pfennige verkauft, auf alle früheren Gnaden und Verheißungen seitens der Äbtissin und des Stiftes verzichtet und seine Bürgen von ihren Bürgschaftsverpflichtungen für ihn geledigt habe. Ausgenommen davon ist einzig und allein sein Steinhaus, [zu Silenen] das er zur freien Verfügung zurückerhalten habe. --Urkunde Chvnrad von Gotes genaden Biſchof ze Chîmſe; Otte Tumbrobſt ze Salzb·; Otte vnd Chvͦn / bruder von Gvͤtrad - 1284 Januar 4.(CAO, 1309-01-04) Chvnrad von Gotes genaden Biſchof ze Chîmſe; Otte Tumbrobſt ze Salzb·; Otte vnd Chvͦn / bruder von GvͤtradBischof Konrad von Chiemsee, Domprobst Otto von Salzburg und die Brüder Otto und Kuno von Gutrat treffen als von Erzbischof Friedrich [von Walhen] von Salzburg gesetzte Schiedleute in dem Güterprozeß zwischen Otto von Walhen und den Brüdern Konrad und Otto von Goldeck vorläufige Entscheidungen, disponieren die Masse des Prozeßgegenstandes in 45 Einzelpunkte [S. 58, 19 bis 62, 5] und lassen an die an diesen Einzelstreitpunkten prozessual beteiligten Personen Vorladungen zum Mittwoch, den 25. Januar 1284 nach Salzburg in das Mushaus des Erzbischofs zwecks gerichtlicher Verhandlung ergehen. --