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Zell am See

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    hug der kinde ein Ritter von an æptiſchinne vn̄ dem conuente / von Olzberg - 1287 Februar 23.
    (CAO, 1312-02-23) hug der kinde ein Ritter von
    Hug der Kinde, ein Ritter von Basel, beurkundet, daß er der Äbtissin und dem Konvent von Olsberg mit der Hand seiner Kinder und seiner Ehefrau eine Schuposse, die er von Otto von Röttelen zu Lehen und später von ihm zu freiem Eigen erhalten hatte, im Banne von Augst gelegen, mit allem Recht und aller Zubehör als lastenfreies Eigen verkauft hat [die Verkaufssumme wird nicht angegeben]. Er übernimmt die Werschaft für rechtes Eigen und verzichtet für sich und seine Nachkommen auf alle Rechte, die sie an der Schuposse haben oder gewinnen könnten. --
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    Rvͦdolf der Dieneſtman; Rvͦdolf genemet der Dieneſtman von Herbozhein; Rvͦdolfes deſ Dieneſtmannes u.A. an Abbet / vn̄ der Semenvnge des Hvſes von Thennibach / des ordenſ von Cytels; Abbet Meinwart vn̄ dv Semenvnge von Thennibach; Abbet vn̄ der Semenunge von Thennibach u.A. - 1287 Januar 31.
    (CAO, 1312-01-31) Rvͦdolf der Dieneſtman; Rvͦdolf genemet der Dieneſtman von Herbozhein; Rvͦdolfes deſ Dieneſtmannes; Rvͦdolfes des Dieneſtmannes
    Rudolf, der Dienstmann von Herbolzheim, beurkundet, daß er dem Abt Meinwart und dem Konvent des Zisterzienserstiftes Tennenbach mit Einwilligung seiner Ehefrau Hedwig bei völliger Gesundheit sein ganzes Gut, das im Herbolzheimer Bann gelegen ist, Äcker, Reben, Matten, sein Haus oberhalb des Tores zum Kirchhof in Herbolzheim und alles, was er sonst da besitzt, und seinen Hof, in dem er wohnt, nebst dahinterliegendem Garten um ihrer beider und ihrer Vorfahren Seelen willen für lastenfreies Eigen gegeben und sie in persönliches Verfügungs- und Besitzrecht des gesamten Gutes gesetzt hat. Rudolf hat darauf dieses Gut bis zum 11. XI. 1287 gegen einen Schilling Pfennige zurückerhalten. Danach soll das Gut dem Stift gänzlich ledig sein. Rudolf übernimmt die Werschaft und verzichtet für sich und alle seine Erben auf alle Rechte und Ansprüche, die sie daran in Zukunft noch gewinnen könnten. Solange beide Eheleute leben, soll das Stift ihnen 40 Scheffel Korn, 10 Scheffel Weizen, 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Gerste jährlich am 11. XI., mit Ausnahme des Jahres 1287 geben. Diese Bestimmung gilt nicht für die Erben der Eheleute. Stirbt eines von ihnen, so fallen diese Naturalzinse zur Hälfte, sind beide tot, ganz an das Stift zurück. Rudolf beurkundet auch, daß ihm die Herren von Tennenbach 10 Mark Silber Freiburger Gewichtes geliehen haben, die so getilgt werden sollen, daß von den obbennannten Naturalzinsen jährlich 10 Scheffel Roggen einbehalten werden sollen, bis die 10 Mark abgegolten sind. Die 10 Scheffel Roggen sollen jährlich am 11. XI. in Münze umgerechnet werden. Hedwig, Rudolfs Ehefrau, erklärt, daß alles mit ihrem Willen und Wissen geschehen ist, und gelobt, die Abmachungen einzuhalten. Abt und Konvent Tennenbach geloben ebenfalls, diesen Vertrag zu erfüllen. --
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    Gerdravt; Ekhart von Puſleiſdorf; Hein- reich u.A. an Chaloch; Chalochen von Potendorf; Chalochen - 1287 Februar 10.
    (CAO, 1312-02-10) Gerdravt; Ekhart von Puſleiſdorf; Hein- reich; Ortolf; Rudger
    Ekhart von Posselsdorf, seine Ehefrau Gertraud und beider Kinder, Heinrich, Ortolf und Rudger, beurkunden, daß sie den Chaloch von Potendorf wegen eines Lehens zu Zellendorf, das ihr rechtes Erbe war, ansprachen, und daß man von beiden Seiten einen Termin für gütliche Beileilegung des Streites zu Posselsdorf anberaumte, zu dem jede Partei je zwei namentlich genannte Schiedsleute bestimmte und Herbort von Sigmaning als Obmann wählte. Dieses Schiedsgericht entschied, daß Chaloch an die Posselsdorfer 5 Pfund zahlt, die Posselsdorfer Eheleute ihrerseits für sich und ihre Kinder auf ihre Rechte am Lehen verzichten, die Zustimmungserklärung ihrer noch unmündigen Tochter Hedwig nach Eintritt der Mündigkeit beibringen und das Lehen [dem Chaloch] vor Gericht nach Eigentumsrecht schützen und verteidigen. Halten sie diesen Spruch nicht ein, ist von ihnen eine Konventionalstrafe von je 30 Mark an die Schiedsleute und Chaloch zu zahlen. --
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    wernheir von Stoͮphen an geburſchaft von krozzingen - 1287 Februar 2.
    (CAO, 1312-02-02) wernheir von Stoͮphen
    Wernher von Staufen beurkundet, daß er der Bauernschaft von Krotzingen mit Einwilligung seines Herren Egen von Freiburg all sein Weiderecht, daß er von Recht und Gewohnheit auf den im Krotzinger Bann gelegenen Matten hatte, für 55 Pfund Pfennige, deren Empfang bestätigt wird, verkauft hat. Er leistet für sich und seine sämtlichen Erben Verzicht auf diese Weiderechte. --
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    Sweſter Mehth dv̇ maſterin der ſwe- ſtern des conuentes in witengaſſen an Cvonrat der phruͤnd'ner ze ſante Oſwaldes capelle ze ſante gallen - 1287 Februar 21.
    (CAO, 1312-02-21) Sweſter Mehth dv̇ maſterin der ſwe- ſtern des conuentes in witengaſſen
    Schwester Mechthild, die Meisterin der Schwestern des Konventes von der Witengassen zu Konstanz, beurkundet, daß Herr Konrad, der Pfründner zur St. Oswaldskapelle zu St. Gallen, ihrem Konvent zu seinem Seelenheil einen mit seinem Vermögen rechtmäßig erworbenen Weingarten zu Überlingen als lastenfreies Eigen gegeben hat mit der Bestimmung, daß der Konvent seine Jahrzeit begehen soll und den Minnerbrüdern, die dabei die gottesdienstlichen Handlungen verrichten sollen, an diesem Tage und am 4. X. alle Jahre einen Eimer guten und reinen Wein geben soll. --
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    Otte heirre von Roͤtenlein an huge der kinde einē Ritter von Baſile - 1287 Februar 18.
    (CAO, 1312-02-18) Otte heirre von Roͤtenlein
    Otto von Rötteln beurkundet, daß er dem Basler Ritter, Hugo dem Kinden, eine Schuposse im Augster Bann, die Lehen von ihm war, zu rechtem und lastenfreiem Eigen gegeben und für sich und seine Erben auf alle Verfügung und [sonstiges] Recht, die sie daran haben oder gewinnen könnten, verzichtet habe. --