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Kleve

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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  • Urkunde
    Didderic graue Van cleue - 1296 August 15.
    (CAO, 1321-08-15) Didderic graue Van cleue
    Graf Dietrich von Cleve beurkundet, daß er Giselbrecht von Ijsselstein als Dienstmann des Grafen von Holland vor sich geladen hat. Giselbrecht hat dem Herrn van Amstel zugunsten des Grafen aufgekündigt unter der Bedingung, daß der Graf von Holland Giselbrecht van Ijsselstein in dem Besitz erhalten soll, wie ihn Herr Arnold van Amstel, der Vater Giselbrechts, bis zu seinem Tode von dem Herrn [Gisbrecht] van Amstel hielt. Er hat Giselbrecht auch versprochen, daß der Graf von Holland mit seinen Feinden keine Sühne wegen des Todes seines Vaters abschließen soll, ohne gegenüber Giselbrecht, oder nach dessen Tod gegenüber dessen Erben, die obigen Abmachungen zu halten. Endlich hat er Giselbrecht versprochen, nach Kräften auf den Grafen einzuwirken, wenn dieser ins Land kommt, daß er ihm die obigen Abmachungen in einer Urkunde bestätigen wird, da er ihm [Dietrich] als Dienstmann des Grafen treu gedient hat. -- Nach freundlicher Mitteilung des Algemeen Rijksarchief 's-Gravenhage handelte es sich bei Arnold van Amstel um den Vater des Ausstellers, Giselbrecht van Ijsselstein. Die Herren van Ijsselstein sind eine Seitenlinie der van Amstel. Arnolds Bruder, Gisbrecht van Amstel, war einer der vornehmsten Beteiligten an der Ermordung des Grafen Florens von Holland. Giselbrecht ist in der Urkunde bemüht, die Beziehung zu seinem Onkel zu lösen, um seine Person und seine Herrschaft Ijsselstein zu retten. -- 's-Gravenhage RA. (Nassause Domeinraad II Inv. Nr. 4). -- Druck: Van den Bergh OB. 2, 435 Nr. 955. Reg.: Brom, Regesten 2, 195 Nr. 2715.
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    Urkunde
    Diͤtmar / von hohenberch - 1296 August 18.
    (CAO, 1321-08-18) Diͤtmar / von hohenberch
    Dietmar von Hohenberg beurkundet, daß er von Baldwin von Trübensee ein Roß für 23 Pfund Pfennige gekauft und für das Geld 2 Pfund Pfennige Gülten von einem Gut in rᷝhezendorf als Pfand gesetzt hat. Zahlt er ihm die Hälfte der Pfennige nicht bis Martini, so ist Baldwin ein Pfund der Gülten verfallen, so daß er es mit Hand und Zustimmung Dietmars an das Frauenkloster Tulln geben kann. Zahlt Dietmar die andere Hälfte nicht bis Weihnachten, so ist Baldwin das andere Pfund der Gülten unter denselben Bedingungen verfallen; er kann es mit Dietmar gemeinsam an die Schwestern von Tulln aufgeben und es von ihnen als Burgrecht zurückempfangen. Diese Verpflichtung ist Dietmar in Maißau vor seinem Onkel Stephan von Maißau eingegangen, der neben Dietmar dafür rᷝſcherm sein wird und eine entsprechende Erklärung abgibt. --
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    Urkunde
    anſhalm uom ſtaine der amman uon mundrichingn̄ an probſte vn̄ der ſamnunge ze marh- tel - 1296 August 23.
    (CAO, 1321-08-23) anſhalm uom ſtaine der amman uon mundrichingn̄
    Anselm vom Stein, Ammann von Munderkingen, beurkundet, daß die Ritter und Brüder Heinrich, Walther und Rudolf von Emerkingen mit Zustimmung ihres Bruders Hermann vor vielen Jahren die Vogtei über 9 [Bd. 3 S. 540 Z. 7-8] genannte Güter an Propst und Konvent des Klosters Marchtal versetzt hatten, worüber sie eine andere Urkunde besitzen. Walther von Emerkingen forderte von der Vogtei rᷝurœuelina [Bußgelder] und rᷝander gewaltſœmi in Form von mancherlei Dienstleistungen. Dies lehnte der Propst mit dem Konvent ab, worauf beide einen Verhandlungstag in der Stadt Munderkingen vereinbarten. Sie kamen überein, den Streitfall an 6 [Bd. 3 S. 540 Z. 13-15] genannte Schiedsleute (darunter den Aussteller) zu übertragen. Nach Anhören der beiden Parteien entschieden die 6 wie folgt: Propst und Konvent sollten mit ihrer Urkunde oder mit lebenden Zeugen ihr Besitzrecht an der Vogtei nachweisen. Gelingt ihnen dies, so sollte Walthers Anspruch dahinfallen. Propst und Konvent waren dazu bereit und wollten die Urkunde vorlesen lassen. Walther verzichtete darauf und erklärte öffentlich, daß er keine anderen Rechte an der Vogtei besäße, als in der Urkunde festgelegt wäre. Ferner sagte er über das Vogtrecht des von rᷝſalchenwilœr in Niederwachingen, das Propst und Konvent es ablösen sollen, wenn sie es wünschen. Unter den gleichen Bedingungen, wie sie es ausgelöst haben, sollen sie es dann Walther anbieten, wenn er die übrigen Vogteirechte über die 9 Güter von ihnen wieder auslöst. --