Geographischer Ort
Ilshofen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Rat uon zurich - 1288 Januar 13.
    (CAO, 1313-01-13) Rat uon zurich
    Der Rat von Zürich beurkundet, daß das Kornhaus in [dem Züricher Stadtviertel] Niederndorf, welches an Ulrich Hoppingers Haus stößt, unten offen und unverbaut sein soll, und daß auch der waagrechte Grundbalken [= rᷝſélla; vgl. Schweiz. Idiotikon 7, 711, wo diese Stelle angeführt ist], den der Hoppinger durch das Kornhaus legte, bleiben soll, aber nicht mehr als drei Säulen darauf stehen dürfen. Der Hoppinger und seine Erben haben kein Besitzrecht an diesem Grundbalken, aber die Pflicht, dafür zu sorgen, daß er dem Johann von Rumlikon und seinen Erben nicht zum Nachteil wird. --
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    Urkunde
    gerdrud von vinoͣwe an Jutin; Otilien - 1288 Januar 6.
    (CAO, 1313-01-06) gerdrud von vinoͣwe
    Gertrud von Veinau, die Witwe Heinrichs von Michelfeld, beurkundet, daß sie von ihrem Gut zu Zottishofen ihrer Schwester Juta und deren Kindern ein Pfund Gülten, ihrer Schwester Otilie und deren Kindern ebenfalls ein Pfund Gülten und den Kindern ihres verstorbenen Bruders Heinrich [von Veinau] desgleichen ein Pfund Gülten nach ihrem Tod vermacht habe, und daß Juta und Otilie sowie die Kinder ihres Bruders Heinrich gemeinsam schriftlich und mündlich »an des Königs Straße⟨ anerkannt haben, daß sie, Gertrud, über das übrige Gut zu Zottishofen und Ilshofen bei Lebzeiten und für die Zeit nach ihrem Tod frei verfügen kann. --
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    berhtolt der ſermezer an cloſter · zu ſant vrbane; Margaretun uon Mannēberc - 1288 Januar 15.
    (CAO, 1313-01-15) berhtolt der ſermezer
    Berhtolt der Sermezer, ein Ritter von Neuenburg [am Rhein], beurkundet, daß er dem [Zisterzienser]-Stift St. Urban [Kanton Luzern] um Gottes und seiner Seele willen im Banne von Auggen zwei Mannwerk Reben, drei Malter Korngülten, ein halbes Malter Roggen[gülten] und ein halbes Malter Hafer[gülten] von bestimmten Äckern und fünf Gärten, die alle ihrer Lage nach oder nach ihrem derzeitigen Inhaber genauer bezeichnet werden, gegeben und von St. Urban als Lehen zurückempfangen habe gegen einen Jahreszins von einem Vierdung Wachs, der stets am 2. II. zu liefern ist. Lebt Berhtolt nicht mehr oder tritt er in ein Kloster ein, so ist das vermachte Gut St. Urban ledig; aber St. Urban muß der Frau Margarete von Mannenberg, solange diese lebt, von den vermachten Reben drei Saum Wein geben, entweder in den Reben selbst oder vor die Kelter zu Schliengen liefern, wie Frau Margarete es wünscht. Außerdem sind dieser jährlich acht Schillinge Pfennige zu zahlen. Sind die Weineinkünfte infolge von schlechter Ernte oder aus anderen Gründen auf den vermachten Reben nicht genügend oder fallen sie ganz aus, so soll man Frau Margareten drei Saum Weißwein von gleicher Qualität geben. Nach dem Tode Margaretens ist das vermachte Gut St. Urban vollständig ledig. Die Bestimmungen betreffend die Person des Stifters und betreffend Frau Margarete können mit Willen des Stifters und unter Einwilligung des Abtes und Klosters von St. Urban geändert werden. --
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    alheit; Juta; Otilia - 1288 Januar 6.
    (CAO, 1313-01-06) alheit; Juta; Otilia
    Juta, die Ehefrau Marquarts von Wüsten, und ihre Schwester Otilie, Ehefrau Albrechts von Crailsheim, und deren Schwägerin Alheit, Witwe Heinrichs von Veinau, beurkunden, daß sie »an des Königs Straße⟨ gemeinsam auf das Gut, das ihre Schwester [und Schwägerin] Gertrud von Veinau zu Zottishofen und Ilshofen hat, verzichtet haben unter der Bedingung, daß diese jeder der drei Frauen und ihren Kindern ein Pfund Gülten auf dem Eigen zu Zottishofen nach ihrem Tod ausgesetzt hat. Sie anerkennen, daß Gertrud von Veinau über das übrige Gut zu Zottishofen und Ilshofen bei Lebzeiten und für die Zeit nach ihrem Tod frei verfügen kann. --