Geographischer Ort
Füssen

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    Urkunde
    1299 März 11.
    (CAO, 1324-03-11)
    Die Brüder Rudger und Hermann von Pforzen beurkunden, daß sie um Gottes und ihres Seelenheils willen all ihr mögliches Recht und ihre Ansprüche auf Agnes, die Ehefrau ihres Eigenmannes Heinrich des Freien von Schlingen, und auf deren jetzige und künftige Kinder in die Hand des Abtes Hermann und des Klosters Füssen rᷝmit gelerten Worten aufgegeben haben. Das Kloster soll die Leute ungestört von den Ausstellern und deren Erben besitzen, und sie sollen das Kloster darum weder vor geistlichem noch vor weltlichem Gericht ansprechen. --