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Roßwag

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    frowe von Blochingen; heinrich; Otdo u.A. an Einhart; Gunther - 1279.
    (CAO, 1304-01-01) frowe von Blochingen; heinrich; Otdo; Reinhart
    Die Witwe Otdos von Rosswag, Frau von Blochingen, und ihre Söhne Reinhart, Heinrich und Otdo beurkunden, daß sie dem Brüderpaar Einhart und Gunther von Pforzheim ihre Dörfer Eutingen und Riesch mit allen Nutzen an Leuten, Zinsen, in Feld, Wasser und Lehen, ausgenommen den Kirchensatz, als lastenfreies Eigen für 495 Pfund verkauft haben, die ihnen bereits ausgezahlt sind. Die Verkäufer verzichten auf alle Einreden vor geistlichem oder weltlichem Gericht. --
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    Urkunde
    heinrich; hiltibrant von Pappinheī - 1279.
    (CAO, 1304-01-01) heinrich; hiltibrant von Pappinheī
    Heinrich und Hiltebrant von Pappenheim, Reichsmarschalle, beurkunden, daß sie aus der [1279 erfolgten] Teilung, bei der sie Bürger, Leute und Gut teilten, ausgenommen haben alle [unerledigten] Ansprüche und Streitsachen [rᷝkriegvͦt ist nicht Kriegsgut, sondern neutrales Verbalabstraktum auf rᷝōt, von einem ahd. [sup]*[/sup] rᷝkriegon gebildet, eine Bildungsweise, die noch heute in der Mundart Weißenburgs am Sand reflektiert wird], die im folgenden verzeichnet als gemeinsames Erbe zu betrachten sind, und von denen Gewinn und Schaden gemeinsam getragen werden sollen. Es handelt sich 1) um die jährliche Lieferung von 6 Fuder Wein seitens des Bischofs von Würzburg. 2) um 10 Pfund Pfennige Zolleinnahmen zu Speier. 3) um rᷝeinen [Zoll? Pfenning? Hof?] zu Gozboldsdorf, den der Hohenloher nimt [die Hohenlohes waren bei Gozboldsdorf begütert, vgl. Hohenlohisches UB. I 28, 8; 202, 9; 520, 28.]. 4) um eine Mühle zu Mühlstetten [bei Pleinfeld] und eine Mühle zu rᷝRehinœtach [Rehaich?] und die Leute der Pappenheimer, was alles der Graf von Hirzperg nimmt. 5) um Weilheim, das der von Öttingen und der von Greifsbach nehmen. 6) um zwei Höfe zu Trommetsheim, die der von Greifsbach nimt. 7) um ein Gut zu Graben. 8) um das Erbe in der Werraie [Wetterau; 1286. VI. 13. verzichten beide Pappenheimer vor König Rudolf auf dieses Erbe. Vgl. Redlich Regg. 2025; 2026; beide deutsche Urkunden kommen im 2. Band des Corpus zum Abdruck]. 9) um das Erbe zu Iphofen. 10) um den Meierhof zu Herbertshofen, den der König nimmt. 11) um die Vogtei zu Bergen, die ebenfalls der König nimmt. 12) um Hainhofen, das der Kamerer nimmt. 13) um Guggenriet, das der von Buch nimmt. 14) um einen Hof zu Laugingen, den der von Allerheim nimmt. 15) um Sachsenhausen, das der Rauf nimmt. 16) um Zirgesheim, das Heinrich von Laugingen nimmt. 17) um einen Hof zu Mertingen, den Heinrich von Laugingen nimmt. 18) um 586 Pfund, die Heinrich von Donersberg und sein Bruder schuldig sind. 19) um Druisheim, das der Herzog [von Bayern] nimmt. 20) um das Marschallamt, das gemeinsam bleiben soll. 21) um die ungeteilten armen Leute, die immer dem angehören sollen, zu dem sie sich begeben. Von der Urkunde wurden zwei gleichlautende Exemplare hergestellt. --