(CAO, 1321-08-09) alb · von ſtravbing / der vitztum
Vitztum Alb[recht] von Straubing beurkundet, daß er das Katharinenspital [schützen wird?], wenn es, gleichgültig wann, an seinen Gülten geschädigt wird, und daß es ihm nicht rᷝlibe sei, wenn diesem Spital sonstwie Abbruch getan wird. --