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Urkunde walther von Clingen an Biſchof Eberhart; geſtifte von Coſtenze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. in zwei Zeilen abgebildet, vom Sinn her in einer Zeile(CAO, 1294-05-12) walther von ClingenEs wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --Urkunde walther von Clingen an ſant katherinvͦn; herren von Syon - 1272 Januar 22.(CAO, 1297-01-22) walther von Clingen1. Walther von Klingen beurkundet, daß Rudolf der Ammann den Herren von Syon sein Eigentum an der Wiese, genannt rᷝdes frigenmath, gegen einen Entgelt von 2 Schilling Pfennige, zahlbar am 1. IX., gegeben hat. 2. C. und? beurkunden, daß Rudolf der Ammann sein Eigentum an dem Kolbenacker, den er von Bertold von Tegirfeld kaufte, St. Katherinen gegeben hat mit der Auflage, am 1. IX. sechs Pfennige für das Licht und sechs Pfennige dem Leutpriester zu entrichten. In beiden Fällen hat Rudolf die Güter für sich, seine Ehefrau und Kinder als rechtes Erbe zurückempfangen. --