Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "bruder Gemeinlichen des vorgenanten huſes allen"
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde bruder Gemeinlichen des vorgenanten huſes allen; Bruder Ruchger von Schefauwe conmendivre des Heiligen Hvſes des Spitales ſante Johannes orden zv Halle - 1296 November 29.(CAO, 1321-11-29) bruder Gemeinlichen des vorgenanten huſes allen; Bruder Ruchger von Schefauwe conmendivre des Heiligen Hvſes des Spitales ſante Johannes orden zv HalleRugger von Scheffach, Komtur des Johanniterspitals zu [Schwäbisch-]Hall, und die Brüder beurkunden, daß sie von Herrn Walter Egen und von dem rᷝgvͦten Egen, Sohn des Ulrich Letenher, Bürgern von Hall, sowie von deren Erben alle Rechte an der auf der Wiese und auf dem Kocher bei dem Gutleute[haus] vor der Stadt gelegenen neuen Mühle gekauft haben. Die Verkäufer werden nach Aufforderung der Johanniter ihr Recht oder das Lehen [an der Mühle] den zuständigen Lehnsherren aufgeben und versprechen, keine Ansprache wegen des Lehens bei den Lehnsherren und auch keine Ansprache, die den Johannitern rᷝvomme anheft [wegen der Anlegestelle] erwächst, zum Austrag zu bringen. Was sonstige [d. h. nicht durch das Lehnsverhältnis bedingte] Besitzrechte an ihrem Anteil an der Mühle betrifft, so versprechen die Verkäufer, sie dem Orden rechtmäßig zu übereignen und die rᷝwerſchaft nach dem Rechtsentscheid zu Hall vor dem Schultheißen zu übernehmen. Wenn das geschehen ist, werden die Johanniter aus ihren Verpflichtungen entlassen. -- Zu rᷝanheft (Bd. 3 S. 567 Z. 44): Das Wort ist weder bei Lexer, noch im Schwäb. Wb., noch im RWb. belegt. Der Herr Direktor des HpSA. Stuttgart wies uns freundlichst auf die bei Schmeller (1, 1064) belegte Bedeutung rᷝanhaftung, haft für Anlegestelle hin. anheften = landen ist verschiedentlich belegt (Rwb. 1, 659; Schmeller 1, 1066); wir halten ein abgeleitetes Nomen rᷝanheft mit der Bedeutung »Landeplatz⟨ für möglich. Das würde in diesem Falle auch der Situation der Urkunde entsprechen, da von dem Grundstück an dem Kocher die Rede ist. --