Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Samenvnge gemeineclichen da ſelbes"
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Urkunde Kvͦnegvnt von Wal- denrode Abbetiſſin ſente Theodern zv Babeberc; Samenvnge gemeineclichen da ſelbes an hern Eberharte von Sluzzelberc - 1295 Dezember 17.(CAO, 1320-12-17) Kvͦnegvnt von Wal- denrode Abbetiſſin ſente Theodern zv Babeberc; Samenvnge gemeineclichen da ſelbesKunigunde von Waldenrot, Äbtissin zu St. Theodor in Bamberg, und der Konvent beurkunden, daß der Streit zwischen dem Konvent und Herrn Eberhart von Schlüsselberg, der nach dem Tode seines Vaters Ulrich behauptet hatte, herrschaft und Rechte an den Klosterbesitzungen Götzendorf, Leesten, Pautzfeld und Friesen seien ihm von seinen Vorfahren und seinem Vater angeerbt worden, von beiderseitig eingesetzten Ratsleuten geschlichtet wurde. Eberhart hat [daraufhin] für sich, seinen Sohn Konrad und alle seine Erben urkundlich auf alle angeblich ererbten Rechte, Herrschaft und Vogtei an den Klostergütern Götzendorf und Leesten Verzicht geleistet und sie um seiner Vorfahren und seiner eigenen Seele willen von allen Herrschaftsansprüchen, aller Vogtei und aller Ansprache frei gesagt. Dafür dürfen er und seine Erben über Pautzfeld und Friesen rᷝden gewalt [Vogteirecht?] haben. Diese Klosterleute und diesen Klosterbesitz darf er nur rᷝmezzeclichen nutzen, ohne daß dem Kloster an dem üblichen Zinsgeld aus kleinem und großem [Zehnten] Abbruch geschieht. Der Konvent darf auf diesen Dörfern und Besitzungen ohne Hinderung oder Zwang nach Gutdünken [die Pächter] ein- und absetzen. Erträge von Land, das unbewirtschaftet bleibt, fallen zu ⅔ an den Konvent, zu ¹⁄₃ an Eberhart und dessen Erben. -- Gleiche Hand wie Corpus Nr. 1764, 1773; Bd. 3 S. 420 Z. 29 Druckfehler: rᷝjerieliches. --