Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "Jacob"
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Urkunde Jacob; p *** an bertolde; hartrade; Johanne / bruderen deſ heligen huſes deſ ſpitalis von irl zm u.A. - 1290 August 15.(CAO, 1315-08-15) Jacob; p ***Die Brüder P. ... und Jakob, Söhne des verstorbenen Bertold von Grumbach, beurkunden, daß sie ihren Brüdern Bertold, Hartrad und Johann, Brüdern des Spitals von Jerusalem, und ihrem Orden ihren ganzen Besitz, den sie von ihren verstorbenen Eltern geerbt hatten, und ihr Recht auf die Kirche zu Sulzbach geschenkt haben, ausgenommen die Wiese zu Grumbach. Außerdem haben sie ihren Brüdern und deren Orden Siegfried Spenreman und seine Kinder sowie Frau Demut von Schonenbrunnen und ihre Kinder geschenkt, solange diese bei ihnen [den Empfängern] bleiben wollen und sie die Brüder und der Orden auf ihrem Gut ansiedeln können; verlangen sie aber aus dem Besitz des Ordens zu treten, so soll es ihnen nicht verwehrt werden. Die Aussteller geben ferner dem Orden den halben Wald in Hertelenbach, der ihrem Vater gehörte, und geloben, ihre Lehensansprüche auf den Wald und die erwähnten Leute aufzugeben und sie überall zu verteidigen, wo es der Orden und ihre Brüder nötig haben. Die Aussteller werden dem Orden auch den Hof zu Bopur mit den dazugehörigen Abgaben bis zum 15. August übergeben, sie haben sich mit ihren Brüdern und dem Orden dahin geeinigt, daß sie im Genuß aller Lehen ihres Vaters mit Ausnahme des halben Waldes in Hertelenbach und der erwähnten Eigenleute bleiben werden. Werden Schulden des verstorbenen Vaters bekannt, so sollen sie von seinen Söhnen (den Ordensbrüdern) und dem Orden übernommen werden. Dafür sollen alle Rückzahlungen von Schulden an den Vater und die Aussteller sowie alles fahrende Gut an den Orden fallen. --Urkunde Hainreich; Jacob an Chloſter; frowen von Sant Mareien Magdalen - 1292 August 28.(CAO, 1317-08-28) Hainreich; JacobDie beiden Wiener Bürger und Söhne des Herrn Ernst, Jakob und Heinrich, beurkunden, daß sie dem Kloster von St. Maria Magdalena vor dem Schottentor in Wien Teile des Burgrechtes auf die der Lage nach [S. 752 Z. 28 f.] beschriebene Badstube verkauft haben. Der Ertrag der Badstube ist das jährlich zu den drei Zinszeiten fällige Burgrecht von 9 Pfund und außerdem 40 Pfennige, die als Grundrecht dem Schottenkloster am 29. September fällig sind. Von den 9 Pfund wurden 6 an das Nonnenkloster verkauft, u. zw. hat Jakob für seinen Anteil von 3½ Pfund erhalten 35 Pfund Wiener Pfennige, Heinrich für seinen Anteil von 2½ Pfund 20 Pfund Wiener Pfennige. Das Kloster erhält das Burgrecht auf ewige Zeiten, das gilt jedoch nicht für die Zeit, in der die Erträgnisse der Badstube wegen Brand, Zerstörung oder aus sonstigen Ursachen ausbleiben. Vermindert sich das Erträgnis der Badstube nach deren Wiedererrichtung und beläuft es sich auf nicht mehr als die 6 Pfund, die dem Kloster gehören, so soll der jeweilige Inhaber der Badstube zu den 3 Zinszeiten den vollen Betrag bezahlen, jedoch so, daß das Grundrecht an das Schottenkloster den Vorzug hat. Vom Burgrecht des Klosters sind zu Weihnachten, am 24. April und 29. September je 2 Pfund fällig. Jakob und Heinrich werden dem Kloster nach Stadtrecht das Burgrecht gegen alle Ansprüche schützen. --