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Urkunde FLorens GraVe Van hollant an porters Van delf - 1287 Dezember 11.(CAO, 1287-12-11) FLorens GraVe Van hollantGraf Florens von Holland beurkundet, daß er den Bürgern von Delft für treffliche Dienste verliehen hat, daß die Richter, die zwischen Maas und Zijpe beamtet sind, ihnen den ihnen auf Grund einer früheren Handfeste von ihm zustehenden dritten Teil der Bußen einkassieren, welche von ausländischen Leuten durch Übertretung der Verbote betreffend Schlägereien und Waffenmitführen anfallen, sobald die Bürger schriftlich unter Stadtsiegel darum ersuchen. --Urkunde FLorens GraVe Van hollant - 1290 Dezember 11.(CAO, 1290-12-11) FLorens GraVe Van hollantGraf Florens [V.] von Holland entscheidet in dem Streit zwischen der Stadt St. Geertruidenberg und den Amtleuten von Südholland: 1. Die Bürger und Einwohner von St. Geertruidenberg verbleiben in ihren Rechten. 2. Ein Unfreier, der Bürger von St. Geertruidenberg wird und binnen Jahr und Tag nicht zurückgefordert wird, ist hinfort freier Bürger. 3. Bürger, die außerhalb der Stadt auf dem freien Land wohnen, sollen bis zum 1. Oktober 1291 in ihrem alten Rechtsverhältnis verbleiben, danach der Gerichtshoheit der am Ort gültigen Herrschaft unterworfen sein. --