Aussteller
Ausstellungsdatum
1290 Dezember 11.
Weitere Personen
ſente geerdenbghe, ambochtſheren Van ſuethollant
Bemerkungen:
Graf Florens [V.] von Holland entscheidet in dem Streit zwischen der Stadt St. Geertruidenberg und den Amtleuten von Südholland: 1. Die Bürger und Einwohner von St. Geertruidenberg verbleiben in ihren Rechten. 2. Ein Unfreier, der Bürger von St. Geertruidenberg wird und binnen Jahr und Tag nicht zurückgefordert wird, ist hinfort freier Bürger. 3. Bürger, die außerhalb der Stadt auf dem freien Land wohnen, sollen bis zum 1. Oktober 1291 in ihrem alten Rechtsverhältnis verbleiben, danach der Gerichtshoheit der am Ort gültigen Herrschaft unterworfen sein. --
Literatur
vdBergh OB. 2, 349 Nr. 753.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20818