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Urkunde vͦlrich; Anna; Elſi u.A. an orden Sant Auguſtins; vrowon die den ſelben orden tragent - 1282 Januar 29.(CAO, 1307-01-29) vͦlrich; Anna; Elſi; Eppo; Johanſ von kúſchnachJohannes von Küßnach, Eppo und Ulrich, seine Söhne, und Anna und Elsi, seine Töchter, beurkunden, daß sie dem Orden Sankt Augustins und den Frauen, die denselben Orden rᷝtragen und Sankt Marien-Magdalenen-Schwestern und Reuerinnen genannt werden, ihr Eigen und Erbe, die Kirche (des hl. Ulrich) von Neuenkirch bei Sempach, um Gottes, ihrer Seelen und ihrer Vorfahren Seelen willen durch die Hand ihrer Herren, der Grafen Albrecht, Rudolf und Eberhart von Habsburg, gegeben haben mit der Bedingung, daß die genannten Schwestern zu der Kirche innerhalb von vier Jahren einen Konvent von mindestens 12 Frauen gründen. Die Gründung dieses Konventes soll überwacht werden von den Herren in Münster im Aargau, nämlich dem Probst, dem Küster, dem Kellner und dem Kämmerer daselbst. Diesen steht auch die Befugnis zu, die Frist von 4 Jahren um 2 oder 3 Jahre zu verlängern, oder falls sie zur Überzeugung gelangen, daß die Frauen säumig sind und ohne Ziel vorgehen, so daß etwas Dauerhaftes nicht entstehen wird, zu bestimmen, daß von der Gründung des Konventes abgesehen wird. Im letzteren Fall fällt die Kirche an die dann lebenden Herren von Küßnach zurück, und alles, was die Frauen gebaut und geschenkt bekommen haben, an den hl. Ulrich, der Hausherr der Kirche ist. Den Herren von Küßnach sind die gegenwärtige Urkunde sowie alle anderen Urkunden, die darüber zur Sicherheit gegeben wurden, zurückzugeben. Die Herren von Küßnach verzichten für sich und ihre Nachkommen auf alle Rechte und Gnaden von Päpsten und Königen, sowie auf alle Dinge, womit dieser Gnadenakt zurückgezogen oder geirrt werden könnte. Schwester Guta von Huntsbach und Schwester Mechtild von Tattenried haben als Vertreterinnen des Ordens vom hl. Augustin die Schenkung in Empfang genommen und sich für ihn zur Erfüllung der in dieser Urkunde genannten Bedingungen verpflichtet. --