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Urkunde Anna; Convent Sant Claren ordens an ſiechen an dem velde / die ze æſcha - Um 1288.(CAO, 1288-01-01) Anna; Convent Sant Claren ordensSchwester Anna, rᷝdv̓ dirne und Äbtissin, und der Konvent der Klarissinnen vom Paradies zu Lindau beurkunden, daß sie den Leprosen auf dem Feld zu Aschach den Hof Bertramswiller nebst Zubehör an Wiese, Acker, Gehölz, Feld und dem ihnen zustehendem Recht für 11 Pfund aufgegeben haben. Die Übergabe erfolgte durch den Klosterbruder Burkart den Schmit im Hause der Clainerin. --Urkunde vͦlrich; Anna; Elſi u.A. an orden Sant Auguſtins; vrowon die den ſelben orden tragent - 1282 Januar 29.(CAO, 1307-01-29) vͦlrich; Anna; Elſi; Eppo; Johanſ von kúſchnachJohannes von Küßnach, Eppo und Ulrich, seine Söhne, und Anna und Elsi, seine Töchter, beurkunden, daß sie dem Orden Sankt Augustins und den Frauen, die denselben Orden rᷝtragen und Sankt Marien-Magdalenen-Schwestern und Reuerinnen genannt werden, ihr Eigen und Erbe, die Kirche (des hl. Ulrich) von Neuenkirch bei Sempach, um Gottes, ihrer Seelen und ihrer Vorfahren Seelen willen durch die Hand ihrer Herren, der Grafen Albrecht, Rudolf und Eberhart von Habsburg, gegeben haben mit der Bedingung, daß die genannten Schwestern zu der Kirche innerhalb von vier Jahren einen Konvent von mindestens 12 Frauen gründen. Die Gründung dieses Konventes soll überwacht werden von den Herren in Münster im Aargau, nämlich dem Probst, dem Küster, dem Kellner und dem Kämmerer daselbst. Diesen steht auch die Befugnis zu, die Frist von 4 Jahren um 2 oder 3 Jahre zu verlängern, oder falls sie zur Überzeugung gelangen, daß die Frauen säumig sind und ohne Ziel vorgehen, so daß etwas Dauerhaftes nicht entstehen wird, zu bestimmen, daß von der Gründung des Konventes abgesehen wird. Im letzteren Fall fällt die Kirche an die dann lebenden Herren von Küßnach zurück, und alles, was die Frauen gebaut und geschenkt bekommen haben, an den hl. Ulrich, der Hausherr der Kirche ist. Den Herren von Küßnach sind die gegenwärtige Urkunde sowie alle anderen Urkunden, die darüber zur Sicherheit gegeben wurden, zurückzugeben. Die Herren von Küßnach verzichten für sich und ihre Nachkommen auf alle Rechte und Gnaden von Päpsten und Königen, sowie auf alle Dinge, womit dieser Gnadenakt zurückgezogen oder geirrt werden könnte. Schwester Guta von Huntsbach und Schwester Mechtild von Tattenried haben als Vertreterinnen des Ordens vom hl. Augustin die Schenkung in Empfang genommen und sich für ihn zur Erfüllung der in dieser Urkunde genannten Bedingungen verpflichtet. --Urkunde Anna; heinr vſſer walde; Livchart u.A. an Rvͦdeger von ockenhein - 1288 Juni 10.(CAO, 1313-06-10) Anna; heinr vſſer walde; Livchart; mehtilt; peter; Rvͦdolf von buſ; RvͦdolfRudolf von Bus, genannt Außerwald, nebst seiner Ehefrau Anna und ihren Kindern, Peter, Rudolf und Liukart, sowie der Bruder Rudolfs von Bus, Heinrich Außerwald, nebst seiner Ehefrau Mehthild beurkunden, daß sie dem Komtur des vor der Stadt Rheinfelden gelegenen Johanniterhauses, Bruder Rüdeger von Ockenhein, all ihr Eigen, das sie im Banne von Bus an Äckern, Matten, Gehölz und Feld hatten, aufgegeben haben und dieses Gut vom Komtur dieses Hauses für sich und ihre Nachkommen zu rechtem Erbe zurückempfangen haben gegen einen järlich am 24. VI. zu entrichtenden Zins von einem halben Pfund Wachs. Sollten die Rückempfänger aus Not das empfangene Gut verkaufen müssen, so sollen sie dieses zuerst dem seinerzeitigen Komtur und seinen Brüdern anbieten, und wenn diese das Gut kaufen wollen, ihnen den Vorzug geben. Wollen die Johanniter das Gut aber nicht kaufen, so sollen die Inhaber es dem Meistbietenden so verkaufen, daß den Johannitern der Zins sicher sei und nicht verringert werde. --