MeiſterinProbſtSammenunge2023-11-012023-11-011293-04-231293-04-23CW10125https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/113Der Probst, die Meisterin und der Konvent von St. Marien zu Rieden beurkunden, daß sie Heinrich dem Seligmann und seinen Stiefsöhnen, Heinrich und Eberhart, und ihren Erben ein Gut zu Gippingen zu rechtem Erbe verlichen haben gegen einen in seinem Zahlungsmodus näher beschriebenen Zins. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Meiſterin; Probſt; Sammenunge an Eberhart; Heinrich dem Seligman; HeinRich - 1268 April 23.Image