Rvͦdolf der ritter dem man ſpricht von Riſchah2023-11-012023-11-011316-12-041316-12-04CW20988https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1494Rudolf, der Ritter von Rischach beurkundet, daß er allen Ansprüchen auf Land und Fahrhabe entsagt, die Kloster und Konvent von Wald bis zum Tage der Ausstellung der Urkunde von ihm oder seinen Vorfahren erhalten haben. Namentlich hat er jeden Rechtsanspruch auf Heinrich Schademann, Schwester Mechtild von Hausen und alle Leute, die er bis zu diesem Tag dem Kloster verkauft hat, aufgegeben. Ferner haben Rudolf von Rischach und Johannes von Weckenstein auf eine Seelgerätstiftung des Konrad von Weckenstein in Höhe von 41 Pfund Heller, die ihnen der Herzog von Teck übergeben hatte, verzichtet, da ihnen Kloster und Konvent von Wald als Entschädigung dafür 7 Mark Silber gegeben haben. Rudolf und Johannes verpflichten sich, die Rechte des Klosters zu vertreten, falls Heinrich von Weckenstein Ansprüche auf diese Seelgerätsstiftung geltend machen sollte, und Schaden zu tragen, der dem Kloster daraus entstehen könnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rvͦdolf der ritter dem man ſpricht von Riſchah an ſamenung ze walde; kloſter - 1291 Dezember 4.Image