Albreht der Zolnær bvͦrgær ze Regenſpurch2023-11-012023-11-011321-04-201321-04-20CW30757https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2396Albrecht der Zolner, Bürger zu Regensburg, beurkundet, daß er vom [Kloster Unser Lieben Frau zur] Alten Kapelle Perwins Lehen rᷝze drin leiben</i> [als drei Leibgedinge] für einen jährlichen Zins von ½ Regensburger Pfennigen innehatte. Zu diesem Lehen hat er mit Salmanns [rᷝPerhtolt der Chappellœr</i>] Hand auf dem Marienalter je einen der Lage nach näher beschriebenen Wein- und Gemüsegarten aufgegeben, die beide 5½ Schillinge und 2 Pfennige Regensburger sowie 2 Hühner einbringen. Dafür hat er die drei Güter für sich und alle seine Erben von der Alten Kapelle als Erblehen [statt als Leibgedinge] empfangen. Alljährlich sind von ihm, seinen Erben oder von jedem, der die Güter an seiner Statt hat, 5 Schillinge Regensburger Pfennige rᷝzv nach var</i> [nach frdl. Auskunft der Arbeitsstelle des Deutschen Rechtswörterbuches kann es sich um »Gegenleistung für die Überlassung zur Leihe⟨ handeln. Jedoch verfügt das Rwb. über keine Belege] am Emmeramsabend oder am Emmeramstag [22. September] abzuliefern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Albreht der Zolnær bvͦrgær ze Regenſpurch - 1296 April 20.Image