graue · Cuͦnratgraue · Eberhart · von · Landowe2023-11-012023-11-011318-10-311318-10-31CW30171https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1824Die Grafen Konrad und Eberhart von Landau beurkunden, daß sie von Konrad Huzzelin und seiner Mutter, ihren Dienstleuten, ihr Gut im Dorf Bechingen, teils Besitz des Pfänders, teils anderer Besitz, mit allem Zubehör zurückgenommen haben, da sie es an Abt Eberhart und den Konvent des Klosters Zwiefalten für 8½ Mark Silbers verkauft haben. Sie haben den Besitz auf Bitten Konrads und seiner Mutter dem Kloster Zwiefalten als freies Eigentum übergeben. Konrad und seine Mutter sollen dem Recht entsprechend Jahr und Tag für den Besitz dem Kloster rᷝweren</i> sein, besonders aber gegen Berthold von Landau, der bereits vor dem Verkauf auf das Gut vor Gericht Ansprüche erhoben hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graue · Cuͦnrat; graue · Eberhart · von · Landowe an Abbet · Eberhart · vn̄ der Samenunge deſ cloſterſ zviwltvͦn - 1293 Oktober 31.Image