EberhartHainrich prueder von walſſe2023-11-012023-11-011319-02-021319-02-02CW30244https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1896Die Brüder Eberhart und Heinrich von Wallsee bekunden, daß sie alle ihre Schulden, deren sie sich erinnern können, zwischen sich geteilt haben, ausgenommen eine Reihe von [Bd. 3 S. 176 Z. 20-37 mit Namen der Gläubiger und Betrag aufgeführten] unaufgeteilten Schuldbeträgen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eberhart; Hainrich prueder von walſſe - 1294 Februar 2.Image