2023-11-012023-11-011324-12-051324-12-05CW41012https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3543Ulrich der Kämmerer von Wellenburg [sw. Augsburg] beurkundet: Als Schwester Agnes von Lutzingen, Äbtissin des Klosters Oberschönenfeld, und der Konvent seine Tochter Agnes in ihre Schwesternschaft aufnahmen, hat er, und mit ihm seine Ehefrau Diemut, durch Gott und damit seine Tochter das Almosen nicht umsonst ißt, sein Gut zu rᷝGvͤllenrvͤte,</i> zu rᷝalbrehtzhoven</i> und den rᷝCapperch,</i> die sein rechtmäßiges Eigentum waren, mit Zubehör als rechtmäßiges Eigen gestiftet und die Güter dem Kloster und dem Konvent als Eigen aufgegeben. Sie haben gemeinsam gemäß dem Landesrecht rᷝmit gelerten worten</i> darauf verzichtet und werden es dem Kloster als Eigen nach dem Landesrecht schützen rᷝ(ſtœten).</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Dezember 5.Image