Chvnrat der ivnge von · SvmerôweGeyſel2023-11-012023-11-011313-05-101313-05-10CW20477https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1014Konrad der Junge von Sommerau und seine Ehefrau Geisel beurkunden, daß sie mit Einwilligung ihrer rᷝvriunde,</i> dem Wiener Bürger, Herrn Prechtlein unter den Lauben, 12 Schillinge Pfenniggeltes im Dorf Poystorf, das ihr rechtes Eigen gewesen ist, für 12 Pfund Pfennige und 1 Pfund Pfennige zu rᷝleichovffe</i> verkauft und die genannte Summe bereits erhalten haben. Das Eigenschaftsrecht an diesen 12 Schillingen zu Poystorf haben die Eheleute 'Unserer Frauen' des Deutschordenshauses vor Bruder Ortolf und den Brüdern des Hauses aufgegeben, und Bruder Ortolf hat dem Herren Prechtlein die 12 Schillinge zu rechtem Burgrecht verliehen mit der Auflage eines jährlich am 23. IV. zu leistenden Servitiums von 12 Pfennigen zu Burgrecht. Die Eheleute haben dem Herrn Prechtlein gelobt, falls dieser die 12 Schillinge Geltes zu Poystorf nicht völlig erhält, ihm aus eigenem Vermögen den fehlenden Betrag zu ersetzen. Sie übernehmen betreffs der 12 Schillinge den Schutz gegen alle Ansprüche gemäß den Bestimmungen des Landesrechts. Bruder Ortolf und Herr Prechtlein erhalten diesen Brief [in je einem Exemplar]. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvnrat der ivnge von · Svmerôwe; Geyſel an Prehtlein vnder den lavben - 1288 Mai 10.Image