Elſabetha dù Greuinne von Honberg / vn̄ froͮwe ze Raprehtſwiler2023-11-012023-11-011318-11-201318-11-20CW30184https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1837Gräfin Elisabeth von Homberg, Frau zu Rapperswil, gibt nach dem Gutachten rechtskundiger Leute rᷝ(wizzigen lúten</i>) ihre Lehensforderung auf den Maierhof Brütten und die Güter in Finstersee gegenüber dem Gotteshaus Einsiedeln auf. Mit ihrem Rechtsvertreter [rᷝVogte</i>], Graf Friedrich von Toggenburg, der ihr für diese Sache bestellt war, und ihren Kindern, Wernher, Rudolf und Ludwig, verzichtet sie auf alle Ansprüche an den Gütern, die sie gegenüber dem Kloster zu haben vermeinte. Sie haben zu den Heiligen geschworen, die Besitzungen weder vor geistlichem noch weltlichem Gericht anzusprechen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſabetha dù Greuinne von Honberg / vn̄ froͮwe ze Raprehtſwiler - 1293 November 20.Image