Hartman der Pevchaimær2023-11-012023-11-011322-02-271322-02-27CW40080https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2637Hartmann der Poikamer beurkundet, daß er die Vogtei über den Hof und den Weingarten Poikam Bischof Konrad [V.] von Regensburg aufgegeben, auf seine bisherigen Pfandschaftsansprüche darauf verzichtet und sich verpflichtet hat, seine beiden Brüder Hänsel und Karl bis zur kommenden Mitterfasten [24. März] ebenfalls zum Verzicht auf die Vogtei zu bewegen. Er hat dem Bischof 3 [Bd. 4 S. 48 Z. 27] namentlich genannte Bürgen gestellt. Wenn die Brüder nicht auf die Vogtei verzichten, so soll sie trotzdem dem Bischof frei sein, Hartmann außerdem 30 Pfund Regensburger Pfennige dem Bischof [als Strafgeld] zahlen. Unterläßt er das, so sollen die Bürgen nach Mahnung des Bischofs in Regensburg auf Hartmanns Kosten Einlager halten und ohne Erlaubnis des Bischofs die Stadt nicht wieder verlassen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hartman der Pevchaimær an Biſchof Chvnraden von Regnſpvrch - 1297 Februar 27.Image