RuͦthgeirScheffenen / der Rait / inde die buͦrgere gemeine Van kolne2023-11-012023-11-011288-09-121288-09-12CW10088https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/76Rutger, der edle Vogt von Köln, und die Schöffen, der Rat und die Bürger von Köln verkünden folgende Ubereinkunft: Ruthger, den Notlage zum Verkauf der Vogtei von Köln nötigte, erhält wegen seiner und seiner Vorfahren Verdienste von der Stadt Köln 300 Mark kölnischer Pfenninge zu freiem Gebrauch mit der Auflage, diese in seinem Geschlecht erbliche Vogtei nicht zu verkaufen oder zu versetzen oder auf sie zu verzichten außer mit Erlaubnis der Schöffen und der Bürger von Köln zu gunsten eines kölnischen Bürgers. Er sichert für Streit- und Kriegsfälle Hilfe mit Recht und Waffe zu und für den Fall des Vertragsbruches und Verlustes der Vogtei Rückzahlung der 300 Mark kölnischer Pfennige an die Stadt Köln. Die Ruthger, seine Ehefrau Gertrud, sowie deren beide Söhne Gerard und Rutger und ihre Erben in der Vogtei verpflichtenden Abmachungen werden durch Rutger gestellte und namentlich angeführte Bürgen und Einlagerverpflichtungen gesichert. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ruͦthgeir; Scheffenen / der Rait / inde die buͦrgere gemeine Van kolne - 1263 September 12.Image