2023-11-012023-11-011323-10-101323-10-10CW40542https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3083Leutold [III.] von Diernstein [nördl. Friesach; nicht Dürnstein] beurkundet, daß er aus freien Stücken seine Burg rᷝ(Hauſ)</i> Diernstein an König Albrecht [I.] im Austausch gegen die Burg Arnfels [Steiermark] überlassen hat. Der Mehrwert von Diernstein gegenüber Arnfels soll durch je 2 von beiden Partnern bestellte Schiedsleute festgestellt werden. Der von diesen festgesetzte Ausgleichsbetrag rᷝ(aufſchatz)</i> soll von Albrecht geleistet und von Leutold angenommen werden. Was Leutold an Zins- rᷝ(Erb)</i> oder Eigenbesitz zusammen mit Diernstein weggibt, soll Albrecht mit gleichwertigem Besitz ersetzen. Sollte jemand auf Arnfels Ansprüche erheben, so werden Albrecht oder sein Vertreter rᷝ(hauptman)</i> ihn schützen rᷝ(friſten).</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Oktober 10.Image