2023-11-012023-11-011324-09-061324-09-06CW40937https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3468Ortlieb von Wald [B. Altötting], Dietmar der rᷝsultzbech</i> [Sulzberg, B. Altötting], Heinrich der Puchbeck, Heinrich der Achmanner und Hadmar der rᷝTalhaimer</i> [Thalham, B. Laufen] beurkunden, daß sie alle gemeinsam, in erster Linie aber Ortlieb von Wald, kraft dieser Urkunde versprochen haben, alle jene rechtlich oder gütlich zufrieden zu stellen rᷝ(reht oder minn tuͦen),</i> die gegen den verstorbenen Engelbrecht von Halding [Halling, B. Laufen] und dessen Erben an seinem Todestag Ansprüche besaßen. Sie alle, zumal aber Ortlieb, versprechen zunächst die Ansprüche des [Erz-]Bischofs von Salzburg zu befriedigen, danach die Christans von Knesing [B. Traunstein]. Ortlieb wird deswegen den Erzbischof nach dessen Wunsch entweder rechtlich oder gütlich zufriedenstellen. Ferner versprechen sie jeden gütlich oder rechtlich zu befriedigen, der Ansprüche gegenüber dem Abt und dem Konvent von Raitenhaslach besitzt, weil das Kloster den Haldinger begraben hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 September 6.Image