Jacob von HoyeRat von der Stat ze Wienn2023-11-012023-11-011316-12-041316-12-04CW20989https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1495Jakob von Hoye, Amtmann des Herzogs Albrecht [I.] von Österreich, Richter zu Wien, sowie der Rat der Stadt Wien beurkunden, daß sie nach gemeinsamen Rate in der Angelegenheit Leupolds auf der Hochstraße folgendes Urteil gefällt haben: Leupold kann die Besitzungen an Weinbergrecht, Burgrecht und fahrendem Gut, welche seinem Oheim Konrad Springinzol und dessen Ehefrau Elsbet gehörten, frei und ohne Einrede verkaufen oder versetzen zur Abzahlung der Bürgschaft von 225 Pfund Wiener Pfennige, die Leupold für seinen Oheim Konrad dem Herzog Albrecht von Österreich gegenüber übernahm, indem er ihn damit aus dem Gefängnis befreite. Leupold hat dies vor dem Rat mit einer Urkunde seines Oheims und dem Zeugnis zweier ehrbarer Männer, des Leupold Leublin und Dietrichs, Herrn Nortprechts Sohnes, bewiesen, welche aussagten, daß Konrad Springinzol und dessen Ehefrau Elsbet dem Leupold freiwillig alles übergaben, was sie an Weinbergrecht, Burgrecht oder fahrendem Gut hatten, daß er es ohne Einsprache verkaufen oder versetzen könne, um sich und sie aus der Bürgschaft gegenüber Herzog Albrecht frei zu bekommen. Von diesem Gut hat Leupold einen der Lage nach beschriebenen Weingarten, der Konrad und dessen Ehefrau gehörte, dem Herrn Uzmann für 70 Pfund Wiener Pfennige verkauft und ihn ihm vor dem richtigen Bergherren Dietmar von der heiligen Statt aufgegeben. Leupold hat sich vor dem Rat verpflichtet, den Weingarten gegen fremde Ansprüche nach Landesrecht zu schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Jacob von Hoye; Rat von der Stat ze Wienn - 1291 Dezember 4.Image