Rechtre / Scepenen / ende Raet Vander ſtede Van Dordrecht2023-11-012023-11-011293-10-281293-10-28CW30170https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1823Richter, Schöffen und der Rat der Stadt Dordrecht beurkunden, daß sie auf allgemeinen Beschluß 4 [Bd. 3 S. 136 Z. 42-44] namentlich genannte Männer für die Zeit vom Ausstellungstag bis zum 1. Mai 1294 [für besondere Aufgaben] in Dordrecht gewählt haben. Sie haben alle Geldgeschäfte -- Einnahmen und Ausgaben -- der Stadt zu erledigen und allwöchentlich sonntags darüber und über sonstige Vorkommnisse in der Stadt Rechenschaft abzulegen. Ferner sollen sie bei ihrem Eide mit aller ihnen zustehenden Macht dafür sorgen, daß aller Streit und alle Widerwärtigkeiten in der Stadt Dordrecht beigelegt werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rechtre / Scepenen / ende Raet Vander ſtede Van Dordrecht - 1293 Oktober 28.Image