2023-11-012023-11-011324-01-051324-01-05CW40638https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3177Otte der Weidner von Zaingrub beurkundet, daß er mit der Hand seiner Ehefrau Elisabeth und der seiner Kinder Ottein, Friedrich und Ortrun und mit Zustimmung aller seiner Erben in dem Dorf Burgstall ½ Lehen, das sein Eigentum war und mit dem er nach Belieben verfahren konnte, mit allem seinem bisherigen Recht für 7 Pfund Pfennige an das Kloster Altenburg verkauft hat. Er, seine Ehefrau und seine Kinder versprechen, nach dem Landes- und Eigentumsrecht für das halbe Lehen 31 Jahre und 1 Tag rᷝſherm</i> und rᷝgwern</i> zu sein. Sie werden dafür eintreten, wo es notwendig ist, und haben sich gegenüber Abt Seifrid von Altenburg und gegenüber seinem Konvent dazu verpflichtet. Sollten seine Kinder entgegen ihrem Versprechen den Verkauf vergessen, so haben Otte und seine Ehefrau dem Kloster 2 [Bd. 4 S. 373 Z. 9 - 10] namentlich genannte Bürgen gestellt, die mit ihnen gemeinsam die Verpflichtung gegenüber dem Kloster übernommen haben, gemeinsam mit den Eheleuten das halbe Lehen [so lange] zu schützen, bis die Kinder erwachsen sind und ihr Versprechen rechtsgültig ist. Für Schädigungen kann sich das Kloster an die Bürgen und an die Eheleute halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 5.Image