Rv̂dolf von Hvrnheim Tegan ze Tv̂m ze Auſpurch2023-11-012023-11-011320-10-261320-10-26CW30616https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2258Rudolf von Hurnheim, Domdekan von Augsburg, beurkundet: Als er und andere Chorherren sowie Augsburger Bürger mit Bischof Wolfhart von Augsburg am 26. Oktober 1295 zu einem Verhandlungstag mit Herzog [Rudolf I.] von Bayern auf dem Lechfeld geritten waren, befragte ihn der Bischof rᷝbi der gehorſam</i> nach seiner Kenntnis über das Besitzverhältnis des Hofes St. Severin in Augsburg. Rudolf antwortete nach bestem Wissen, daß dieser Hof dem Herzog von Bayern gehöre, der ihn mit allen Rechten vom Grafen Calchoch erhalten habe. Er wüßte nicht, daß andere daran Rechte besäßen. In der gleichen Angelegenheit befragte darauf der Bischof die Augsburger Bürger Heinrich den Schongauer und Otto den Hurloher rᷝv̂f den aît,</i> die Konrads Aussage bestätigten. Die Urkunde wurde ausgestellt, damit die Aussage der 3 Männer nicht in Vergessenheit gerät. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rv̂dolf von Hvrnheim Tegan ze Tv̂m ze Auſpurch - 1295 Oktober 26.Image