2023-11-012023-11-011318-12-271318-12-27CW50633https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_612_(1861_a)Graf Rudolf, Sohn des verstorbenen Grafen Gottfried von Habsburg, beurkundet, daß er das Dorf Markolsheim [Kr. Schlettstadt] mit allem Zubehör sowie den dortigen Kirchensatz für 400 Mark Silber Straßburger Gewichts an Bischof Konrad [III.] und das Stift zu Straßburg verkauft hat. Er quittiert den Erhalt des Silbers. Rudolf hat das Dorf mit allen Rechten, die er dort hatte, an Bischof Konrad und das Stift Straßburg aufgegeben und verspricht dafür Gewährleistung rᷝ(werſchaft)</i> des Eigentumsrechtes gegen jedermann außer gegen Herrn Burkart von Horburg [Kr. Colmar] (seinen Stiefvater) und dessen Ehefrau, Rudolfs Mutter. Rudolf verzichtet für sich und seine Erben auf rechtliche Einsprüche, die erhoben werden könnten, wenn er [bei Abschluß des Kaufes] noch nicht mündig gewesen wäre oder wenn jemand behaupten würde, der Kaufpreis sei nicht entrichtet, oder er sei bei dem Kauf betrogen worden. Der Rechtsverzicht gilt für weltliches und geistliches Gericht und überhaupt für alle Rechtsmittel, die zu seinem Nutzen oder zum Schaden des Stiftes verwendet werden könnten. -- In RegBiStraßburg steht die Urk. unter dem Jahr 1294. Da aber wohl mit Weihnachtsstil in der Datierung (Jahresbeginn 25. 12.) zu rechnen ist, gehört die Urk. noch in das Jahr 1293. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 Dezember 27Image