Graue Thiebalt von Phirt2023-11-012023-11-011318-07-161318-07-16CW30124https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1780Graf Tiebalt von Pfirt beurkundet, daß er um des Nutzens und der Ehre des Landes willen dem Bischof Peter von Basel geschworen hat, ihm mit Rat und Tat, mit Leib und Gut, Leuten und Festungen gegen jedermann getreulich und unverzüglich beizustehen, wenn es von ihm [Tiebalt] verlangt wird. Davon nimmt er König Adolf [von Nassau], Bischof Konrad von Straßburg und seine Oheime, den Landvogt Otto von Ochsenstein und Tiebalt von Neuenburg aus. Sollte der Bischof aus irgendwelchen Gründen mit den oben genannten Herren und Verwandten in Streit oder Krieg kommen, wird sich Tiebalt neutral verhalten und alles tun, was zur Versöhnung und Befriedung zwischen dem Bischof und den genannten Herren beitragen kann. Doch kann er sich König Adolf gegenüber nicht eidlich festlegen, sondern er wird ihn unterstützen, wie er es rechtens soll. Dieser Eid und die hier freiwillig gegebenen Versprechungen sollen bis Weihnachten 1303 Gültigkeit haben. Wenn die Eide, die er den oben genannten Herren und Verwandten geschworen hat, ungültig werden, und der dafür festgesetzte Termin abläuft, wird er dem Bischof auch gegenüber diesen Eidgenossen verpflichtet sein; nur Tiebalt von Neuenburg soll ohne Einschränkung die ganzen 10 Jahre hindurch ausgenommen bleiben. Sollte Tiebalt diese Versprechungen brechen und seinen dem Bischof geschworenen Eid nicht einhalten, und würde das bekannt, so bekennt er, dem Bischof 500 Mark Silbers schuldig zu sein. Wenn der Bischof das Silber mit Gericht oder Pfändung einfordert, so soll sich Tiebalt weder durch geistliches noch weltliches Gericht, noch auf irgendeinem anderen Wege von der Zahlung freimachen können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Thiebalt von Phirt an herren Peter von Gottes gnaden Biſchof ze Baſele - 1293 Juli 16.Image