Heirich / die borchgreue van ſtrombergeheirichhermanludolf2023-11-012023-11-011317-09-221317-09-22CW21127https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1629Heinrich, der Burggraf von Stromberg, und seine Söhne Heinrich, Hermann und Ludolf beurkunden, daß sie nach dem Rat ihrer Freunde dem Grafen von Ravensberg, in dessen Gefangenschaft sie geraten waren, 250 Mark Osnabrücker Pfennige als Lösegeld zuerkannt haben. 1. Anstelle dieser 250 Mark haben sie mit dem Einverständnis ihrer Frauen und Erben [S. 761 Z. 16 f.] angeführte Liegenschaften mit Leuten, Dienstmannen und allen Nutzen als Eigentum übergeben. 2. Das Gut zu Burninghusen steht Brun und Bernhard von Bornhemm für 180 Mark zu Pfand. Dieses soll der Graf selber einlösen oder, falls die von Bornhemm es ihm nicht lösen wollen, soll es Heinrich mit des Grafen Gelde tun. 3. Heinrich hat dem Grafen, dessen Freunden sowie Herrn Lüdeger von Bardeleben und dessen Sohn Urfehde und eine rᷝkuſte ſone</i> geschworen. 4. Heinrich von Stromberg hat Heinrich, den Burggrafen des Ravensburgers, als Richter genommen und vor ihm und den Freien, die bei ihm waren, zu Elmenhorst das Gut übergeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heirich / die borchgreue van ſtromberge; heirich; herman u.A. - 1292 Sept. 22.Image