Gerhoh von RadekkJohanns von ToͤrringeNycla der StadowerRudolf von vanſdorf / vitztum ze frieſach2023-11-012023-11-011321-09-271321-09-27CW30871https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2507Johann von Törring, Gerhoch von Radeck, Rudolf von Vansdorf (Vitztum von Friesach) und Niclas der Stadauer beurkunden: Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg hat auf ihre gemeinsame Bitte hin Heinrich von Kalheim rᷝouz gegeben</i> [frei gelassen]. Die Aussteller verpflichten sich, für alle Schäden, die Heinrich in den nächsten 5 Jahren den Leuten und dem Gut von Erzbischof und Gotteshaus Salzburg zufügt, innerhalb von 14 Tagen Ersatz zu leisten. Unterlassen sie dies, so sollen sie nach Ablauf der 14 Tage in Salzburg so lange Einlager halten, bis der Schaden voll ausgeglichen ist. Sie versprechen für Heinrich von Kalheim, mit ihm gemeinsam mit allen, die zu seiner Gefangenschaft beigetragen haben, gut Freund sein zu wollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerhoh von Radekk; Johanns von Toͤrringe; Nycla der Stadower u.A. - 1296 September 27.Image