**chze von Gyebing2023-11-012023-11-011313-02-011313-02-01CW20434https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/973Sachse von [Hof-]Gyebing beurkundet, daß er den Herren des dem hl. Sixtus geweihten Stiftes Herrenchiemsee seinen ihm eigenen Teil einer zwei Tagewerk großen Wiese, die in einem den Herren von Herrenchiemsee in der Schwindkirchener Pfarrei gelegenen Hof, Nieking genannt, liegt und ihm und den Herren von Herrenchiemsee gemeinsam gehört, mit Willen des Schalksdorfers, des Sohnes seiner Schwester, der diesen Wiesenanteil als Eigen erben würde, gegeben habe, mit der Bestimmung, daß die Herren von Herrenchiemsee am jeweiligen Osterdienstag [s. H. Grotefend, Taschenbuch [sup]6[/sup] (1928) 69b] am Abend [am Ostermontag?] mit einer Vigil und am Morgen mit einer Seelmesse seiner gedenken, und daß sie das Hochamt von St. Johannes [Ev.] singen und dabei seiner, seiner Ehefrau Gisela und seines Vaters Cuno und seiner Mutter Gisela und aller seiner Vorfahren unter Namensnennung gedenken. Dem, der das Hochamt hält, soll man an diesem Tag ⅛ wälschen Wein und ein Weißbrot im Wert von einem Pfennig geben und dem, der die Seelmesse liest, ebensoviel und so fort. Bis zu seinem Tod will Sachse die Wiese [d. h. seinen Anteil an derselben] haben. Nach seinem Tode aber, einerlei, ob er Kinder hinterläßt oder nicht, soll der Wiesenanteil für immer Herrenchiemsee dienen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0**chze von Gyebing an herren ſant ſixte gen phfafenwerd - 1288 Februar 1.Image