adelheit von friburg2023-11-012023-11-011322-03-241322-03-24CW40107https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2663Adelheid von Freiburg, Ehefrau Burkards, des Herrn von Horburg, beurkundet, daß sie mit Zustimmung ihres Ehemannes und ihrer gemeinsamen Kinder Burkard, Simund, Johannes, Sophie und anderer Kinder an Bischof Konrad [III.] und das Stift Straßburg das Dorf Markolsheim [Bez. Schlettstadt] mit Kirchensatz, Gerichtsbarkeit rᷝ(twing vnd ban)</i> und allen dazugehörigen Rechten für 500 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes verkauft hat. Sie quittiert das Geld und überantwortet das Dorf mit allem dazugehörigen Recht aus ihrer Gewalt in die von Bischof und Stift. Sie verspricht für sich und ihre Erben des Gutes rᷝzewernde.</i> Mit Zustimmung ihres Ehemannes verzichtet sie für sich und ihre Erben auf den Rechtseinwand, daß sie den Kaufpreis nicht erhalten hätte, bei dem Geschäft rᷝvͤber halp</i> betrogen wäre oder daß Kauf und Ausfertigung anders vonstatten gegangen wären als hier angegeben. Sie verzichtet auf alles erdenkliche Recht, womit sie oder einer ihrer Erben den Kauf und die Urkunde anfechten könnten. Insbesondere verzichtet sie auf mögliche Wittumsrechte an dem Gut. Darüber gibt sie eine besonders feierliche eidliche Erklärung ab [Bd. 4 S. 63 Z. 4-9]. Gemeinsam mit ihr siegeln die anwesenden Burkard (ihr Ehemann), Graf Egen von Freiburg (ihr Bruder), Johann, Landgraf vom Elsaß, Anshelm von Rappoltstein und Landgraf Ulrich (des Johannes Bruder). Die Siegler [außer den Beteiligten Adelheid und Burkard] geben gemeinsam mit 8 [Bd. 4 S. 63 Z. 21-23] namentlich genannten Zeugen eine Erklärung ab, daß sie bei der Verhandlung zugegen waren und auf bitte des Ehepaares ihre Siegel mit den ihren [Burkards und Adelheids] an diese Urkunde gehängt haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0adelheit von friburg an Biſchof Conrade; stift von straſburg - 1297 März 24.Image