vͦlr von Rvͦlazingen ein erkantnvſtheinr̄ovlr / von Eſchinz gebrvͤder2023-11-012023-11-011320-01-151320-01-15CW30458https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2105Die Brüder Heinrich und Ulrich von Eschenz und Ulrich von Rulasingen beurkunden, daß sie -- die Brüder mit Zustimmung ihrer Ehefrauen Adelheid und Anastasia -- ein in Berg an dem Boll liegendes Gut, das 3 Mutt Kerne, 1 Malter Hafer und 12 Schillinge Pfennige einbringt, als Eigentum an Priorin und Konvent des Klosters Töss für 28 Pfund Pfennige ortsüblicher Münze verkauft haben. Alle drei haben ihren Anteil des Geldes erhalten und zu ihrem und ihrer Ehefrauen Nutzen angelegt. Für das Gut werden ihre Herren, die Freiherren (und Brüder) Jakob und Rudolf von Warte im Bedarfsfall rᷝwern</i> sein. Die Aussteller verzichten eindringlich auf alle Ansprüche und werden weder Kauf noch rᷝwerſchaft</i> anfechten. Die Freiherren Jakob und Rudolf von Warte erklären sich auf Bitten der Aussteller bereit, dem Kloster Töss für das Gut rᷝwern</i> zu sein. Sie werden keine Möglichkeiten suchen oder nutzen, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Die Ehefrauen der Brüder von Eschenz bezeugen, daß der Kauf mit ihrer Einwilligung geschehen ist. -- Bei dem bereits öfter genannten Jakob von Warte handelt es sich vermutlich um den Minnesänger. Vgl. Verf.-Lex. II, 557 f. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlr von Rvͦlazingen ein erkantnvſt; heinr̄; ovlr / von Eſchinz gebrvͤder an Convente dez Gotzhvſes ze Toͤſſe; priorinun - 1295 Januar 15.Image