Hainrich von HerwelingenBertolt der Gmoͤr vn̄ ich Adelhait / ſin wirtenne dez vorgenanden hainricheſ ſweſter2023-11-012023-11-011320-03-071320-03-07CW30496https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2142Heinrich von Herblingen beurkundet, daß er zu seinem eigenen Vorteil sein Gut in Bibern bei Lohn, das jährlich 3½ Stücke einbringt, mit dem dazugehörigen Zehnten mit Gottschalk, der es bewirtschaftet, an das Clarissenkloster zum Paradies [bei Schaffhausen mit allen Eigentumsrechten, wie er, seine Schwester Adelheid und ihr Ehemann Bertold Gemör, deren Pfand das Gut war, es besaßen, für 18 Mark Silbers verkauft hat. Er bestätigt den Empfang der Summe und verzichtet auf alle Eigentumsrechte und Ansprüche. Sollte die Ausfertigung des Zehnten innerhalb Jahresfrist nicht möglich sein, so soll er aus seinem übrigen freien Eigentum nach den Wünschen des Klosters ein anderes Gut geben, das ebensoviel einbringt. Vollzieht er die Ausfertigung in Jahresfrist nicht, obwohl er es könnte, so werden er selbst, dazu Eberhard der Swiger und sein Schwager Bertold Gemör Bürgen sein und in einem Gasthaus in Schaffhausen so lange Einlager halten, bis er [die Ausfertigung] durchführt. Stirbt ein Bürge, so soll er innerhalb von 8 Tagen einen gleichwertigen stellen, oder die anderen [beiden] müssen so lange Einlager halten. Bertold Gemör und seine Ehefrau Adelheid verzichten für sich und ihre Erben auf Rechte und Ansprüche an dem Gut und bestätigen, daß Heinrich sie anteilmäßig mit Silber abgefunden hat. -- Vgl. Corpus Nr. 2063. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich von Herwelingen; Bertolt der Gmoͤr vn̄ ich Adelhait / ſin wirtenne dez vorgenanden hainricheſ ſweſter an frowan von dem paradiſe ſante Clarun ordenſ - 1295 März 7.Image