Vͦlrich von Rvͦlaſingen2023-11-012023-11-011320-12-111320-12-11CW30648https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2289Ulrich von Rulasingen beurkundet, daß er an Abt und Konvent des [Benediktiner-]Klosters Stein [am Rhein] seinen Weingarten in Rulasingen, sein Gereut am Berge, sowie den Wald rᷝſv̓nnunbol</i> und Offenacker [die er sich bei seinem Corpus Nr. 1670 getätigten Verkaufsgeschäft vorbehalten und als Zinslehen vom Kloster erhalten hat] für 41 Mark lötigen Silbers Konstanzer Gewichtes verkauft hat. Er hat das Silber richtig erhalten und die Güter an Abt und Konvent aufgegeben. Er und seine Ehefrau Katarina haben für sich und alle ihre Erben auf alle Rechte, die sie daran hatten oder noch gewinnen könnten, verzichtet und dem Kloster die rᷝgewer</i> [an den Gütern] mit allen Rechten, wie es üblich ist und wie er sie vom Kloster [als Zinslehen] hatte, übergeben. Zu dem Verkauf gaben die Schwestern Ulrichs, Ade[l]heid, Ehefrau Konrads von Hohenburg, und Lucia, Ehefrau Peters des Burst, ihr und ihrer Kinder Einverständnis. Konrad und Peter erklären, daß sie [ebenfalls] mit dem Verkauf einverstanden sind und daß ihre Ehefrauen mit ihrer [der Ehemänner] Hand für sich und ihre Erben auf alle Rechte an den von ihrem Bruder Ulrich verkauften Gütern in die Hand des Abtes Konrad, an Stelle des Klosters und Konventes von Stein (dessen Eigentum die Güter früher waren), verzichtet haben. Die Verhandlung fand in Stahringen im Baumgarten Konrads von Hohenburg statt. Auf Bitten Ulrichs, Konrads und Peters hängen ihre Herren, Herr Ulrich von Klingen ob Stein [ihr Vogt] und Junker Ulrich der Ältere (auf Bitte und im Namen seiner Brüder) ihre Siegel an die Urkunde, worüber beide eine Erklärung abgeben. Die Besiegelung erfolgte in Stein in der Stube des Abtes am 11. Dezember 1295. -- Vgl. Corpus Nr. 1670. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Vͦlrich von Rvͦlaſingen an abbet Cvͦnrat / von Gottes gnadan / abbet des Gotzhuſes ze Stain - 1295 Dezember 11.Image