Adelhaid die Grafin Von SiͤgemaringenEberhart der Grafe von Wirtenberc2023-11-012023-11-011314-04-301314-04-30CW20586https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1116Eberhard, Graf von Wirtemberg, und Adelhaid, Gräfin von Sigmaringen [Tochter des Grafen Konrad III. von Wirtenberg-Grieningen, Kousine Graf Eberhards] beurkunden, daß sie dem Eßlinger Bürger Konrad Krüzi 12½ Morgen Weingarten, die die Gräfin gesondert nützt, und 4 Morgen und ⅛ Weingarten 'Ruelinsberc' und 'Ruitegebels', ihr freies Eigen, das zu Obertürkheim bei der Kirche liegt, als freies Eigen, für 337 Pfund Haller und 2 Schillinge Haller verkauft und die genannte Summe bereits erhalten haben. Die Weingärten sind so verkauft, daß weder Krüzi noch irgendeiner seiner Erben weder den Verkäufern noch irgendeinem ihrer Erben irgendein Servitium an Steuer, an Betewein oder an etwas, was man Servitium [Dienst] nennen könnte, zu leisten hat, daß vielmehr Konrad Krüzi seine Frucht und seinen Nutzen, die er an diesem Gut hat, dahin führe, wohin er will, und keiner Kelter verpflichtet sei. Auch der, der diese Weingärten bewirtschaftet, soll zu keinem Servitium verpflichtet sein. Die Verkäufer geloben für sich und ihre Erben, daß sie rᷝweren</i> des Gutes nach Eigens Recht sein und das Gut dem Käufer und seinen Erben stätigen und ausfertigen und auch entlasten wollen gegen vorhandene oder künftige Ansprüche nach Gewohnheit des Landes. Die Verkäufer erklären, daß sie das Gut Konrad Krüzi am 11. V. 1289 in seine Gewalt und rᷝgewer</i> zu Obertürkheim auf des Reiches Straße überantworten wollen. Sie erklären ferner für sich und ihre Erben ihren Verzicht auf alle Ansprüche an das verkaufte Gut. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Adelhaid die Grafin Von Siͤgemaringen; Eberhart der Grafe von Wirtenberc an Cuͦnrade Cruici dem Burger von Ezzelingen - 1289 April 30.Image