apt Rvͦpreht von goteſ gnaden / vnd alle div ſamnunge datze Sand Gorgen2023-11-012023-11-011319-08-231319-08-23CW30362https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2010Abt Ruprecht und der Konvent von St. Georgenberg beurkunden, daß Heinrich der Ussinger für sich und seine Erben von allen Ansprüchen auf ihr Gut zu Hof bei Straß zurückgetreten ist. Dafür werden sie ihm aus ihrem rᷝvrber</i> zu seinen Lebzeiten rᷝein chamerlant</i> [ein Stück Land, das an die Kammer des Klosters zinst] ohne Zinsleistung verleihen, das nach seinem Tode ohne Einspruchsmöglichkeit an das Kloster zurückfällt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0apt Rvͦpreht von goteſ gnaden / vnd alle div ſamnunge datze Sand Gorgen an Heinrich der vſſinger - 1294 August 23.Image