ſchulthaiſegemande der Burger von winterturRat2023-11-012023-11-011315-07-301315-07-30CW20765https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1284Schultheiß, Rat und Gemeinde der Bürger von Winterthur schließen mit der Stadt Schaffhausen eine Vereinbarung, wonach Klagen eines Winterthurer Bürgers gegen einen Schaffhauser Bürger über Schulden, Bürgschaft und andere Angelegenheiten vor dem Schaffhauser Gericht verhandelt werden. Kommt der Winterthurer Kläger dabei nicht zu seinem Recht, so werden es die Aussteller mit Pfandnahme erzwingen. Wird ein Bürger von Winterthur in Schaffhausen straffällig, so wird er in Schaffhausen nach dem dortigen Stadtrecht abgeurteilt. Klagen eines Schaffhauser Bürgers gegen einen Winterthurer vor dem König werden die Winterthurer nicht verhindern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſchulthaiſe; gemande der Burger von wintertur; Rat an ſtat zeſchafhuſen - 1290 Juli 30.Image