Abt heinrich vn̄ al div Samnvng von Alderspach2023-11-012023-11-011320-01-231320-01-23CW30463https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2110Abt Heinrich und der Konvent von Aldersbach beurkunden, daß sie Heinrich dem Schwarzmann und seiner Ehefrau Kunigunde zu deren Lebzeiten aus dem Eigentum des Klosters das Forstelehen in rᷝChadling</i> für einen jährlichen Zins von 5 Pfund Schillingen Regensburger Pfennige verliehen haben. Nach beider Tod steht das Lehen dem Kloster wieder zur freien Verfügung. Sie sollen das Land in guter Pflege halten. Dafür haben sie dem Kloster nach ihrem Tode die andere Hälfte [des Gutes] als Eigentum versprochen, das sie von der Tatlärin gekauft haben. Aus dieser Hälfte des Gutes geben sie jährlich dem Kloster 2 Pfennige [Rekognitions-]Zins. Dafür wird das Kloster sie nach ihrem Tode bei sich beerdigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Abt heinrich vn̄ al div Samnvng von Alderspach an heinrich dem Swarczmanne; houzfrowen Chvͤngunden - 1295 Januar 23.Image