Erchenpreht purchgraf von GorſSopheye2023-11-012023-11-011317-04-211317-04-21CW21063https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1568Erchenprecht, Burggraf von Gars, und dessen Ehefrau Sophie beurkunden, daß sie Heinrich dem Kastner von Wien, dessen Ehefrau und allen seinen Erben einen Weingarten von 1½ Joch in Sufring, der ihr freies Eigentum war, für 72 Pfund Wiener Pfennige verkauft und den Betrag erhalten haben. Heinrich der Kastner, seine Ehefrau und Erben können über den Weinberg frei verfügen, haben jedoch die Verpflichtung, an Erchenprecht jährlich am Tage der Weinlese 2 Eimer Wein vor dem Weingarten rᷝzerehtem perchreht</i> bereitzuhalten. Werden sie nicht abgenommen, so sollen der Kastner und seine Erben anstatt des Weines in der Stadt Wien 60 Pfennige zahlen. Erchenprecht und Sophie geloben, den Empfängern nach Landesrecht den Weingarten gegen alle Ansprüche zu schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Erchenpreht purchgraf von Gorſ; Sopheye an Hainrichen dem Chaſtener von wienne - 1292 April 21.Image