2023-11-012023-11-011323-09-081323-09-08CW40530https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3071Heinrich von Singham beurkundet, daß er mit Zustimmung und Hand seiner Ehefrau Berchte sein Eigen zu Eich mit allem Zubehör dem Kloster Fürstenzell als Eigentum für 32 Pfund Passauer verkauft hat. Er verspricht, entsprechend dem Landesrecht Jahr und Tag für das Eigen rᷝgwer</i> und rᷝſchermer</i> des Klosters zu sein. Das Gut soll an Abgaben jährlich 30 Metzen Korn, 10 Metzen Weizen, 1 Metze Mohn, 12 Käse, 100 Eier und 6 Hühner einbringen. Was an diesen Einkünften bis zur nächsten Fälligkeit fehlt, das dürfen Abt und Kloster aus Heinrichs Hof zu Au entnehmen. Heinrich soll den Ersatz nach dem Gutachten von 2 [Bd. 4 S. 315 Z. 21] genannten Männern oder, falls diese sterben, nach dem von anderen angesehenen Nachbarn rᷝ(vmbeſetzen)</i> leisten. Für Verluste, die dem Kloster durch Heinrichs ungenügenden rechtlichen Schutz rᷝ(gewerſchaft, ſcherm)</i> des Eigens entstehen, soll sich das Kloster ebenfalls an den Hof zu Au halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 September 8.Image