Heinrich von Gvndolzdorf Schultheize ze BaſilHeinrich2023-11-012023-11-011318-01-171318-01-17CW30015https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1672Heinrich von Gundolsdorf, Schultheiß von Basel, beurkundet als Richter und Stellvertreter Peters des Schalers, daß Werner der Kaltschmidt vor dem Spalentor als von ihr anerkannter Vertreter seiner Ehefrau Mechthild, der Tochter Meister Rudolf Haldahüslis, gegen diesen klagte, und daß dem Meister Rudolf seine Verpflichtung eingeschärft wurde, daß er nach dem Tode seiner Ehefrau Besitz, der Frau Mechthild zusteht, dieser nicht entfremden dürfe. Diese Klage gründete sich auf den Vertrag, den Rudolf nach dem Tode seiner Frau und seiner Tochter Mechthild geschlossen hatte, dahingehend, daß er Besitz, den er damals hatte oder noch erwerben konnte, seiner Tochter nicht entfremden dürfe. Rudolf wird ermahnt, sich an diese Abmachung zu halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Gvndolzdorf Schultheize ze Baſil; Heinrich an wernher - 1293 Januar 17.Image