der / Rat / vn̄ die b ~gere von gebwilreLudeWic der ſhultheiſſe2023-11-012023-11-011311-01-061311-01-06CW20221https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/775Ludwig der Schultheiß, der Rat und die Bürger von Gebweiler veröffentlichen den Brief des Abtes Berthold von Murbach, wonach Abt Berthold und das Kapitel des Benediktinerstiftes Murbach in gemeinsamer Beratung eine jährliche Steuer von 40 Mark gebrannten Silbers, die zwischen 11. XI. und 25. XII. zu zahlen ist, für die Stadt Gebweiler und ihre Einwohner festgesetzt haben. Mehr als diese Steuer darf im Jahr nicht erhoben werden. Daß dies so bleiben soll, gelobt der Abt für sich und seine Nachfolger, er behält sich aber zugleich alle Rechte an dieser Steuer vor in dem Maße, wie sie seine Vorgänger oder er selbst bisher daran gehabt haben. Der Dekan, der Kämmerer, der Küster, der Sänger, der Kellerer und der Pförtner und das gesammte Kapitel geloben, daß sie nach dem Tode Abt Bertholds nur einen zum Abt wählen werden, der diese Abmachungen einhält. Sie werden auch keinen Mann als Mönch oder einen Weltgeistlichen als Bruder aufnehmen, der nicht gelobt hat, diese Abmachungen einzuhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0der / Rat / vn̄ die b ~gere von gebwilre; LudeWic der ſhultheiſſe - 1286 Januar 6.Image