2023-11-012023-11-011303-01-211303-01-21CW50157https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_152_(341_a)Es wird bezeugt, daß Herr Lentfrid von Landsberg, nach seiner Mutter von Greifenstein genannt, seinen ganzen Besitz im Bann von Walf [südöstl. Oberehnheim], der sein freies Eigen war und der [Bd. 5 S. 110 Z. 37 bis S. 111 Z. 3] der Lage nach beschrieben wird, seinem Knappen (rᷝknehte</i>) Heinrich und dessen Bruder Otto von Rumersheim [nordwestl. Straßburg] für 10 Mark Silber Straßburger Gewichtes ordnungsmäßig verkauft hat, so daß die Käufer und ihre Erben es hinfort als Eigen besitzen sollen. Diesen Besitz hat Lentfrid angesichts seiner Verwandten (rᷝwrde-vrunde?</i>) und vor den Ohren angesehener Männer den Brüdern mit allem Recht übergeben. Lentfrid erklärt ausdrücklich, daß der Inhalt der Urkunde richtig ist und daß er das Geschäft mit freiem Willen abgeschlossen hat. Damit keiner seiner möglichen Erben Anspruch auf den Besitz erheben kann, hat er die Urkunde zur Bestätigung der Wahrheit besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01278 Januar 21Image