Alhait · hern Otten hovſvrowe vnd des ſelben bruder Chvn- rats tochter von tulnOtte von Nevnburch2023-11-012023-11-011318-01-011318-01-01CW30079https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1735Otto von Neuenburg, Schwiegersohn Bruder Konrads, des früheren Landschreibers in Österreich, und seine Ehefrau A[de]lhait (Konrads Tochter) beurkunden, daß sie Ansprüche gegen die Dominikanerinnen von Tulln auf verschiedenes [Bd. 3 S. 55 Z. 6 -- 13] angeführtes Gut zu haben meinten, das die Schwestern von Bruder Konrad und dessen Ehefrau Eite, den verstorbenen Eltern A[de]lhaits, in Besitz haben. Die Aussteller wie die Schwestern haben die Streitsache je 2 [Bd. 3 S. 55 Z. 17 - 19] namentlich genannten Schiedleuten übertragen, über die Herzog Albrecht [I.] Übermann war. Diese haben so entschieden, daß die Aussteller für sich und ihre Erben auf alle Rechtsansprüche auf das vorbenannte Gut und überhaupt auf allen Besitz, den Bruder Konrad und seine Ehefrau Eite dem Kloster Tulln gegeben haben, verzichten, insbesondere auf allen Besitz, den die Schwestern bereits rᷝin ir gewalt vnd inirgewer</i> haben. Dafür haben die Aussteller 80 Pfund Pfennige erhalten. Die Schiedleute haben ferner ein Pfand zwischen den Schwestern und den Ausstellern festgesetzt. Wer von beiden die Abmachung nicht einhalten sollte, muß dem Herzog 100 Pfund, den 4 Schiedleuten je 100 Pfund, zusammen also 500 Pfund, zahlen. -- Vgl. Corpus Nr. 772, 1736. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Alhait · hern Otten hovſvrowe vnd des ſelben bruder Chvn- rats tochter von tuln; Otte von Nevnburch an Sweſtern! des chloͤſters von prediger orden da ze tuln - 1293 vor April 26.Image